Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent,
vielen Dank für Ihr Interesse an dieser Veranstaltung.
Alle hier angebotenen Schulungen, Trainings, Kurse und Fortbildungen können sowohl einzeln oder auch gruppenweise gebucht werden. In aller Regel vereinbaren wir bei Gruppenseminaren (z.B. Firmenseminare) individuelle Termine.
Wenn es Ihnen zeitlich nicht möglich ist, zu den vorgegeben Zeiten teilzunehmen, suchen wir mit Ihnen auch individuell auf Ihr Zeitfenster angepasste Termine. Gegebenenfalls ist auch ein face to face Seminar (Einzelseminar) möglich.
Bitte rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

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November 2020
Seminar – IT-Sicherheit für Unternehmerinnen und Unternehmer
Seminar IT-Sicherheit für Unternehmerinnen und Unternehmer, Malwareschutz, Notfallplan und Sicherheitsvorkehrungen,
Erfahren Sie mehr »April 2021
IT-Sicherheit und Qualitätsmanagement in IT-Unternehmen (KMU)
Cloud Computing, Smart Home, Internet of Things und viele weitere IT-Themen sind die aktuellen Trends der heutigen Zeit. Hierbei die IT-Sicherheit und die damit verbundene kontinuierlich wachsende Bedrohungslage permanent im Auge zu behalten. Dies ist eine wesentliche Aufgabe von IT-Dienstleister, die diese für ihre Kunden täglich durchführen. Hier setzen wir mit unseren Lehrgängen im Bereich IT-Sicherheit, Datenschutz und Qualitätsmangement an. Hierzu zählen unsere halbtägigen wiederkehrenden Sensibilisierungstrainings und unsere Zertifikatslehrgänge, aber auch dieses spezielle Seminar für kleine und mittelständige IT-Dienstleistungsunternehmen. Informationssicherheit…
Erfahren Sie mehr »Falls Sie noch Fragen zur Veranstaltung haben sollten, so nutzen Sie bitte nachfolgend die Gelegenheit uns eine Nachricht zu senden. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
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Als gemeinütziger Verein sind unsere Bildungsleistungen, sofern Sie der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins dienen (Zweckbetrieb), lediglich dem ermäßigten Steuersatz von derzeit 7% unterworfen (§12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG). Rein Satzungsgemäße Leistungen die der Allgemeinheit dienen und zum Selbstkostenpreis erfolgen unterliegen keiner Umsatzbesteuerung (§ 4 Nr. 22a UStG). Sonstige Leistungen unterliegen dem regulären Steuersatz.