Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent,
vielen Dank für Ihr Interesse an dieser Veranstaltung.
Alle hier angebotenen Schulungen, Trainings, Kurse und Fortbildungen können sowohl einzeln oder auch gruppenweise gebucht werden. In aller Regel vereinbaren wir bei Gruppenseminaren (z.B. Firmenseminare) individuelle Termine.
Wenn es Ihnen zeitlich nicht möglich ist, zu den vorgegeben Zeiten teilzunehmen, suchen wir mit Ihnen auch individuell auf Ihr Zeitfenster angepasste Termine. Gegebenenfalls ist auch ein face to face Seminar (Einzelseminar) möglich.
Bitte rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
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IT-Sicherheit und Qualitätsmanagement in IT-Unternehmen (KMU)
12. April 2021 - 19. April 2021
€1050Cloud Computing, Smart Home, Internet of Things und viele weitere IT-Themen sind die aktuellen Trends der heutigen Zeit. Hierbei die IT-Sicherheit und die damit verbundene kontinuierlich wachsende Bedrohungslage permanent im Auge zu behalten. Dies ist eine wesentliche Aufgabe von IT-Dienstleister, die diese für ihre Kunden täglich durchführen.
Hier setzen wir mit unseren Lehrgängen im Bereich IT-Sicherheit, Datenschutz und Qualitätsmangement an. Hierzu zählen unsere halbtägigen wiederkehrenden Sensibilisierungstrainings und unsere Zertifikatslehrgänge, aber auch dieses spezielle Seminar für kleine und mittelständige IT-Dienstleistungsunternehmen.
Informationssicherheit (Grundlagenseminar)
- Informationssicherheit unter Gewährleistung von Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit der Informationen bei der Verarbeitung, Aufbewahrung und Übermittlung von Informationen in Unternehmen und Organisationen anwenden
- Feststellung von grundsätzlichen Gefahren bzw. Bedrohungen der Informationssicherheit und Bedarfsermittlung resultierender Schutzmaßnahmen
- Umsetzen der Grundsätze zur Organisation der Informationssicherheit in einem Unternehmen entsprechend den BSI- , ISO 27001 oder ISIS 12 Standards
- Berücksichtigung technischer Entwicklungen der Informationstechnologie (Sicherheitsgateways, Firewalls, Malwareschutz, Methoden zur Systemhärtung)
- Durchführen und evaluieren einer Risikoanalyse und identifizieren von Anforderungen zur Einrichtung und Umsetzung eines IT-Sicherheitskonzeptes
- Kennen und Implementieren verschiedener Signatur- und Verschlüsselungsverfahren
- Unterschiedliche Ebenen von Schutzmaßnahmen und deren Wechselwirkungen innerhalb der Organisation kennen und zielgerichtet implementieren
- Zielgerichtet Maßnahmen im Bereich der Netzkonzeption und Infrastruktur anwenden
- Technische Sicherheitsmaßnahmen bei Netzwerkinfrastruktur, Serverarchitektur und mobilen Clientsystemen umsetzen
- Anwendung von Best Practice Methoden (ITIL) bei der Umsetzung und Integration von IT-Sicherheitsmaßnahmen (ISM)
- Konzepterstellung nebst Initialisierung, Umsetzung und Aufrechterhaltung der im Konzept entwickelten Maßnahmen
- Qualitäsmangement und Sicherung geplanter und durchzuführender Maßnahmen unter Anwendung von Pest Practice Methoden und der DIN EN ISO 9001:2015 und anderen.
- Umgang mit privaten Geräten im Unternehmenseinsatz (BYOD) steuern, einführen und etablieren eines Mobile Device Mangements (MDM)
- Schwachstellenanalyse in IT-Systemen, Angriffsszenarien auf Systeme und Infrastrukturen kennen und erkennen
- Etablieren technischer Maßnahmen zu Sicherung des IT-Betriebes
- Nutzung verschiedener Werkzeuge zur Feststellung und Prüfung von Netzwerkinfrastrukturen, z.B. Wiereshark, Security Onion
Fast Facts
Teilnehmerzahl (min/max): 4/12
Individuelle Unternehmensseminare auf Anfrage möglich.
Technische Kenntnisse aus einer IT-Ausbildung sind erforderlich.
Fördermöglichkeiten: Bildungsscheck (NRW), Bildungsprämie (Bund) und andere
Unterrichtsmethoden
Blended Learning, Berufsbegleitend Präsenztraining sowie online/Webinar an
acht Tagen/Abenden mit jeweils 4 UE:
Termine/Veranstaltungsort
Auf Anfrage
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Umsatzsteuerausweis:
Als gemeinütziger Verein sind unsere Bildungsleistungen, sofern Sie der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins dienen (Zweckbetrieb), lediglich dem ermäßigten Steuersatz von derzeit 7% unterworfen (§12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG). Rein Satzungsgemäße Leistungen die der Allgemeinheit dienen und zum Selbstkostenpreis erfolgen unterliegen keiner Umsatzbesteuerung (§ 4 Nr. 22a UStG). Sonstige Leistungen unterliegen dem regulären Steuersatz.